Politisches System des Auenlandes: Unterschied zwischen den Versionen

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Das [[Auenland]] ist offiziell ein Teil des [[Arnor|Nördlichen Königreichs]], genießt tatsächlich aber größte Selbständigkeit.
Das '''Politische System des Auenlandes''' basiert hauptsächlich auf den [[Regeln|„Regeln“]], die vorwiegend auf Freiwilligkeit beruhen. Das [[Auenland]] ist offiziell ein Teil des [[Arnor|Nördlichen Königreichs]], genießt aber weitgehend Selbständigkeit.


==Geschichte und politischer Status==
==Geschichte und politischer Status==
Im Jahr 1600 [[Drittes Zeitalter|D. Z.]] zogen die [[Falbhäute]]brüder [[Marcho]] und [[Blanco]] mit Erlaubnis des Königs von Arnor von [[Bree]] aus über den [[Baranduin]] und siedelten sich im Land westlich des Flusses an. Als Gegenleistung wurde lediglich von ihnen verlangt, dass sie die Straßen und Brücken des Königs in Ordnung hielten und seine Oberhoheit anerkannten. Dieses Arrangement kann als Gründungsmoment des Auenlandes betrachtet werden.
Im Jahr 1600 [[Drittes Zeitalter|D. Z.]] zogen die [[Falbhäute]]brüder [[Marcho]] und [[Blanco]] mit Erlaubnis des Königs von Arnor von [[Bree]] aus über den [[Baranduin]] und siedelten sich im Land westlich des Flusses an. Als Gegenleistung wurde lediglich von ihnen verlangt, dass sie die Straßen und Brücken des Königs in Ordnung hielten und seine Oberhoheit anerkannten. Dieses Arrangement kann als Gründungsmoment des Auenlandes betrachtet werden.


In der Folge genossen die Bewohner des Auenlandes weitgehende Unabhängigkeit. Lediglich ihre [[Regeln|Gesetze]] führten sie auf die Autorität des Königs zurück - auch dann noch, als das nördliche Königtum längst nicht mehr bestand.
In der Folge genossen die Bewohner des Auenlandes weitgehende Unabhängigkeit. Lediglich ihre [[Regeln]] führten sie auf die Autorität des Königs zurück - auch dann noch, als das nördliche Königtum längst nicht mehr bestand.<ref name=“Prolog“>[[J. R. R. Tolkien]]: ''[[Der Herr der Ringe]]''. Prolog: ''Über Hobbits''</ref>


Nach dem [[Ringkrieg]] und der Wiederherstellung des Königtums verkündete König [[Aragorn II.|Elessar]] einen Erlass, der das Auenland zum Freien Land unter dem Schutz des Nördlichen Zepters machte und es [[Menschen]] verbot, das Auenland zu betreten.
Nach dem [[Ringkrieg]] und der Wiederherstellung des Königtums verkündete König [[Aragorn II.|Elessar]] einen Erlass, der das Auenland zum Freien Land unter dem Schutz des Nördlichen Zepters machte und es [[Menschen]] verbot, das Auenland zu betreten.<ref name=“Prolog“></ref><ref name=“AnhangB“>[[J. R. R. Tolkien]]: ''[[Der Herr der Ringe]]''. Anhang B, Die Aufzählung der Jahre: ''Spätere Ereignisse, die Angehörige der Gemeinschaft des Ringes betreffen''</ref>


==Gesellschaftliche Verfasstheit und Politik==
==Gesellschaftliche Verfasstheit und Politik==
Das ländlich geprägte Auenland kann im Grunde als Ständegesellschaft beschrieben werden. Es gab zwölf aristokratische und wohlhabende Hobbitfamilien (Edelhobbits): die [[Beutlin]]s, [[Boffin]]s, [[Bolger]]s, [[Brandybock]]s, [[Gruber]]s, [[Hornbläser]]s, [[Lochner]]s, [[Pausbacken]]s, [[Sackheim]]s, [[Stolzfuß|Stolzfußens]], [[Straffgürtel]]s und die [[Tuk]]s.<ref>[[J. R. R. Tolkien]], [[Humphrey Carpenter]] (ed.): ''[[The Letters of J.R.R. Tolkien]]''. [[Brief 25|Letter 25]]: ''An den Redakteur des Observers''</ref> Diese weitverzweigten Familien lebten von ihrem ererbten Vermögen bzw. von ihrem Landbesitz und regelten ihre Angelegenheiten weitgehend selbst.<ref name=“Prolog“></ref> (Eine Ausnahme stellten - als Seitenzweig der Beutlins - die Sackheim-Beutlins dar, die vom einträglichen Anbau des [[Pfeifenkraut]]s leben.)<ref>[[J. R. R. Tolkien]]: ''[[Der Herr der Ringe]]''. Buch VI, Achtes Kapitel: ''Die Befreiung des Auenlandes'' </ref> Nach menschlichen Begriffen entsprachen diese Familien allerdings eher Großbürgern als Aristokraten.<ref name=“Prolog“></ref>


Das ländlich geprägte Auenland kann im Grunde als Ständegesellschaft beschrieben werden. Es gibt 12 aristokratische und wohlhabende Hobbitfamilien (Edelhobbits): die [[Beutlin]]s, [[Boffin]]s, [[Bolger]]s, [[Brandybock]]s, [[Gruber]]s, [[Hornbläser]]s, [[Lochner]]s, [[Pausbacken]]s, [[Sackheim]]s, [[Stolzfuß|Stolzfußens]], [[Straffgürtel]]s und die [[Tuk]]s. Diese weitverzweigten Familien leben von ihren ererbten Vermögen bzw. von ihrem Landbesitz und regeln ihre Angelegenheiten weitgehend selbst. (Eine Ausnahme stellen - als Seitenzweig der Beutlins - die Sackheim-Beutlins dar, die vom einträglichen Anbau des [[Pfeifenkraut]]s leben.) Nach menschlichen Begriffen entsprechen diese Familien allerdings eher Großbürgern als Aristokraten.  
Die restlichen Bewohner des Auenlandes waren mehrheitlich Bauern, Dienstleute und kleine Gewerbetreibende (z. B. Handwerker, Müller oder Gastwirte). Auch in diesen Schichten war die Großfamilie die bedeutendste gesellschaftliche Einheit. Großfamilien wie die [[Tuk]]s in ihren [[Groß-Smial]]s in [[Tuckbergen]] und die [[Brandybock]]s im [[Brandygut]] in [[Bockland]] lebten auf ihren Ländereien weitgehend unabhängig vom restlichen Auenland.<ref name=“Prolog“></ref> Die besondere Bedeutung der Familie [[Beutlin]] rührte nicht von ihrem Reichtum oder ihrem Landbesitz, sondern von ihrer Rolle im Ringkrieg. (Allerdings war den anderen Bewohnern des Auenlandes nicht bewusst, welche große Rolle sowohl [[Bilbo Beutlin|Bilbo]] und [[Frodo Beutlin]], als auch [[Samweis Gamdschie]], [[Peregrin Tuk]] und [[Meriadoc Brandybock]] gespielt haben.)<ref>[[J. R. R. Tolkien]]: ''[[Der Herr der Ringe]]''. Buch VI, Neuntes Kapitel: ''Die Grauen Anfurten''</ref>


Die restlichen Bewohner des Auenlandes sind mehrheitlich Bauern, Dienstleute und kleine Gewerbetreibende (z.B. Handwerker, Müller oder Gastwirte). Auch in diesen Schichten ist die Großfamilie die bedeutendste gesellschaftliche Einheit. Eine Lehnsherrschaft im eigentlichen Sinne üben wahrscheinlich nur die bedeutenden Familien der Tuks und Brandybocks aus, die auf ihren Ländereien weitgehend unabhängig vom restlichen Auenland schalten und walten. Die besondere Bedeutung der Familie Beutlin rührt dagegen nicht von ihrem Reichtum oder ihrem Landbesitz, sondern von ihrer Rolle im Ringkrieg.
Diese Ständegesellschaft beruhte eher auf gegenseitiger Anerkennung als auf politischem Zwang. Klassengegensätze waren im Ansatz vorhanden, aber die Hobbits begegneten sich mit gegenseitigem Respekt. Daraus und aufgrund des materiellen Wohlstands des Auenlandes erklärt sich wohl das weitgehende Fehlen politischer Institutionen und Ausgleichsmechanismen. Das Subsidiaritätsprinzip ist in der auenländischen Gesellschaft, wohl bedingt durch die starke Stellung der Großfamilien, hervorragend verwirklicht.<ref name=“Prolog“></ref>
 
Diese Ständegesellschaft beruht eher auf gegenseitiger Anerkennung als auf politischem Zwang. Klassengegensätze sind praktisch nicht vorhanden, was wohl auf den materiellen Wohlstand des Auenlandes zurückzuführen ist. Daraus erklärt sich das weitgehende Fehlen politischer Institutionen und Ausgleichsmechanismen. Das Subsidiaritätsprinzip ist in der auenländischen Gesellschaft, wohl bedingt durch die starke Stellung der Großfamilien, nahezu vollkommen verwirklicht.


==Institutionen und Behörden==
==Institutionen und Behörden==
Der Ehrenvorrang unter den auenländischen Ämtern gebührte dem [[Thain]]. Dieser war Stellvertreter des Königs, Vogt der [[Auenland-Versammlung]] und Hauptmann der [[Auenland-Heerschau]]. Die Auenland-Versammlung und die Heerschau wurden nur in Krisenzeiten einberufen, welche im Auenland äußerst selten vorkamen, weswegen das Amt des Thains im Grunde ein Ehrentitel war. Er wurde die ersten 361 Jahre in der Familie der [[Altbocks]] vererbt und ging anschließend an die Familie Tuk über.<ref name=“Prolog“></ref><ref>[[J. R. R. Tolkien]]: ''[[Der Herr der Ringe]]''. Anhang B, Die Aufzählung der Jahre: ''Das Dritte Zeitalter''</ref>


Der Ehrenvorrang unter den auenländischen Ämtern gebührt dem [[Thain]]. Dieser ist Stellvertreter des Königs, Vogt der [[Auenland-Versammlung]] und Hauptmann der [[Auenland-Heerschau]]. Volksversammlung und Heerschau werden nur in Krisenzeiten einberufen, welche im Auenland äußerst selten vorkommen, weswegen das Amt des Thains im Grunde ein Ehrentitel ist. Es wird seit geraumer Zeit von dem Tuk gehalten, also dem Oberhaupt der gleichnamigen Familie.
De facto weitaus bedeutendster Amtsträger war der [[Bürgermeister von Michelbinge]], der größten Ansiedlung des Auenlandes. In seinen Zuständigkeitsbereich fiel die Aufsicht über Behörden wie die Post und die [[Landbüttel]]. Die Post war die wichtigste dieser Behörden, da die Hobbits sehr kommunikationsfreudig waren.<ref name=“Prolog“></ref> Darüber hinaus beschränkte sich die Amtstätigkeit des Bürgermeisters auf die Eröffnung von Banketten u.ä. Zur Beratung standen dem Bürgermeister sogenannte [[Hobbit-Honoratioren]] zur Verfügung, bei denen es sich wohl um lokale Gutsherren oder Großgrundbesitzer gehandelt hatte. Allerdings hielten sich die politischen Besprechungen wohl in Grenzen, so dass vorrangig über die Speisenabfolge bei Auenland-Banketten gesprochen wurde.<ref>[[J. R. R. Tolkien]], [[Humphrey Carpenter]] (ed.): ''[[The Letters of J.R.R. Tolkien]]''. [[Brief 156|Letter 156]]: ''An Robert Murray, S.J. (draft)''</ref>


De facto weitaus bedeutendster Amtsträger ist der [[Bürgermeister von Michelbinge]], der größten Ansiedlung des Auenlandes. In seinen Zuständigkeitsbereich fällt die Aufsicht über Behörden wie die Post und die [[Landbüttel]]. Die Post ist die wichtigste dieser Behörden, da die Hobbits sehr kommunikationsfreudig sind. Darüber hinaus beschränkt sich die Amtstätigkeit des Bürgermeisters auf die Eröffnung von Banketten u.ä. Zur Beratung standen dem Bürgermeister sogenannte [[Hobbit-Honoratioren]] zur Verfügung, bei denen es sich wohl um lokale Gutsherren oder Großgrundbesitzer handelte, allerdings hielten sich die politischen Besprechungen wohl in Grenzen, so dass vorrangig über die Speisenabfolge bei Auenland-Banketten gesprochen wurde.
Die Landbüttel waren für die innere Sicherheit des Auenlandes zuständig. Da die auf den König zurückgeführten Regeln fast uneingeschränkte Anerkennung genossen (und dem Einzelnen anscheinend fast uneingeschränkte Freiheit ließen), hatten die Landbüttel nicht sonderlich viel zu tun. Eine Sondereinheit der Landbüttel waren die Grenzer, welche die Grenzen des Auenlandes bewachen sollten.<ref name=“Prolog“></ref>


Die Landbüttel sind für die innere Sicherheit des Auenlandes zuständig. Da die auf den König zurückgeführten Gesetze aber fast uneingeschränkte Anerkennung genießen (und dem Einzelnen anscheinend fast uneingeschränkte Freiheit lassen), haben die Landbüttel nicht sonderlich viel zu tun. Eine Sondereinheit der Landbüttel sind die [[Grenzer]], welche die Grenzen des Auenlandes bewachen sollen.
Eher der gesellschaftlichen Tradition als der politischen Nomenklatur entstammte die Bedeutung von Ämtern wie dem Thain und dem Herrn von Bockland, die als Oberhäupter der Familien Tuk und Brandybock über weitverzweigte Familienimperien zu regieren hatten. Nach dem Ringkrieg, im [[Viertes Zeitalter|Vierten Zeitalter]], kam die neu begründete „Edelhobbitfamilie“ der [[Schönkind]]s hinzu. Deren Oberhaupt war vom Thain zum [[Verweser der Westmark]] ernannt worden, der somit wohl eine ähnliche Rolle eingenommen hatte wie der Thain und der Herr von Bockland.<ref name=“AnhangB“></ref>


Eher der gesellschaftlichen Tradition als der politischen Nomenklatur entstammt die Bedeutung von Ämtern wie dem Tuk und dem Herrn von Bockland, die als Oberhäupter der Familien Tuk und Brandybock über weitverzweigte Familienimperien zu regieren haben. Nach dem Ringkrieg, im [[Viertes Zeitalter|Vierten Zeitalter]], kommt die neu begründete Edelhobbitfamilie der [[:Kategorie:Familie Schönkind|Schönkind]]s hinzu, deren Oberhaupt vom Thain zum Verweser der [[Westmark]] ernannt wird und somit eine ähnliche Rolle einnimmt wie der Tuk und der Herr von Bockland.
Die Ernennung von Thain [[Peregrin Tuk|Peregrin]], dem Herrn von Bochland [[Merry|Meriadoc]] und dem Bürgermeister [[Sam|Samweis]] von Michelbinge zu Ratsherren des Nördlichen Königreichs durch König Elessar bedeutet wohl nicht die Errichtung eines ständigen regierungsähnlichen Gremiums.<ref name=“AnhangB“></ref>


Die Ernennung von Thain [[Peregrin Tuk|Peregrin]], des Herrn [[Merry|Meriadoc]] von Bockland und des Bürgermeisters [[Sam|Samweis]] von Michelbinge zu Ratsherren des Nördlichen Königreichs durch König Elessar bedeutet wohl nicht die Errichtung eines ständigen regierungsähnlichen Gremiums.
Der weitgehend zeremonielle Charakter sämtlicher Ämter war Ausdruck nahezu vollständiger Abwesenheit von staatlicher Herrschaft in der auenländischen Gesellschaft und war ihr besonderes Charakteristikum.
 
Der weitgehend zeremonielle Charakter sämtlicher Ämter ist Ausdruck der nahezu vollständigen Abwesenheit von staatlicher Herrschaft in der auenländischen Gesellschaft, die ihr besonderes Charakteristikum ist.


==Landesverteidigung==
==Landesverteidigung==
 
Die Streitmacht des Auenlandes waren die [[Hobbit-Wehren]]. Da diese jedoch kein stehendes Heer waren, wurde die Verteidigung des Auenlandes im Dritten Zeitalter faktisch von den [[Waldläufer des Nordens|Waldläufern des Nordens]] übernommen.<ref name=“Prolog“></ref>
Die Streitmacht des Auenlandes sind die [[Hobbit-Wehren]]. Da diese jedoch kein stehendes Heer sind, wurde die Verteidigung des Auenlandes im Dritten Zeitalter faktisch von den [[Waldläufer des Nordens|Waldläufer]]n des Nordens übernommen.


==Sonstiges==
==Sonstiges==
 
*Der ausgeprägte Sinn der Hobbits für Höflichkeit, Gastfreundschaft und familiären Zusammenhalt nahm in der auenländischen Gesellschaft häufig die Funktion von Gesetzen und verbindlichen Regeln ein. Die königlichen Gesetze genossen zwar hohes Ansehen, jedoch kamen Straf- und Zivilrecht im Grunde nie zum praktischen Vollzug, was das völlige Fehlen eines Justizsystems erklärt.<ref name=“Prolog“></ref>
Der ausgeprägte Sinn der Hobbits für Höflichkeit, Gastfreundschaft und familiären Zusammenhalt nimmt in der auenländischen Gesellschaft häufig die Funktion von Gesetzen und verbindlichen Regeln ein. Die königlichen Gesetze genießen zwar hohes Ansehen, jedoch kommen Straf- und Zivilrecht im Grunde nie zum praktischen Vollzug, wie das völlige Fehlen eines Justizsystems zeigt.
*Die drei Hobbitstämme der Falbhäute, [[Starren]] und [[Harfüße]] spiegelten sich in den lokalen Eigenheiten der Auenlandregionen wider, spielten im politischen System jedoch keine direkte Rolle.<ref name=“Prolog“></ref>
 
*Die fremdenfeindliche und provinzielle Seite der Auenländischen Gesellschaft kam im Verhalten gegenüber Fremden zum Vorschein: Während [[Zwerg]]e, die als Handelsreisende häufig das Auenland über die [[Oststraße (Drittes Zeitalter)|Oststraße]] durchquerten, gerade noch geduldet wurden, galten [[Mensch]]en und [[Zauberer]] als mehr oder minder unerwünscht.<ref>[[J. R. R. Tolkien]]: ''[[Der Herr der Ringe]]''. Buch I, Erstes Kapitel: ''Ein lang erwartetes Fest''</ref>
Die drei Hobbitstämme der Falbhäute, [[Starren]] und [[Harfüße]] spiegeln sich in den lokalen Eigenheiten der Auenlandregionen wieder, spielen im politischen System jedoch keine direkte Rolle.
 
Die fremdenfeindliche und provinzielle Seite der auenländischen Gesellschaft kommt im Verhalten gegenüber Ausländern zum Vorschein: Während [[Zwerg]]e, die als Handelsreisende häufig das Auenland über die [[Oststraße (Drittes Zeitalter)|Oststraße]] durchqueren, gerade noch geduldet sind, gelten [[Mensch]]en und [[Zauberer]] als mehr oder minder unerwünscht.


==Hintergrund==
==Hintergrund==
 
* Das gesellschaftliche und politische Leben des Auenlandes erinnert an eine Idealisierung des ländlichen Englands des späten viktorianischen Zeitalters, in dem [[J. R. R. Tolkien]] aufwuchs. Tolkien meinte, dass das Auenland mehr oder weniger wie ein ländliches Dorf der Grafschaft Warwickshire zur Zeit des diamantenen Thronjubiläums von Queen Victoria (1897) sei.<ref> [[Wayne G. Hammond]], [[Christina Scull]]: ''[[The Lord of the Rings: A Reader’s Companion]]''. ''Prologue'', S. 23</ref>
* Das gesellschaftliche und politische Leben des Auenlandes erinnert an eine Idealisierung des ländlichen Englands des edwardianischen Zeitalters, in dem [[J. R. R. Tolkien]] aufwuchs.
* Die starke Betonung der Familie und des Subsidiaritätsprinzips erinnert zudem an die katholische Soziallehre, von welcher der gläubige Katholik Tolkien wahrscheinlich beeinflusst war.<ref>[[J. R. R. Tolkien]], [[Humphrey Carpenter]] (ed.): ''[[The Letters of J.R.R. Tolkien]]''. [[Brief 213|Letter 213]]: ''Auszug aus einem Brief an Deborah Webster''</ref>
* Die starke Betonung der Familie und des Subsidiaritätsprinzips erinnern zudem an die katholische Soziallehre, von welcher der gläubige Katholik Tolkien wahrscheinlich beeinflusst war.
* Tolkien selbst bezeichnete das Auenland als „halb Republik, halb Aristokratie“.<ref>[[J. R. R. Tolkien]], [[Humphrey Carpenter]] (ed.): ''[[The Letters of J.R.R. Tolkien]]''. [[Brief 183|Letter 183]]: ''Anmerkungen zu [[W. H. Auden]]s Besprechung von ‘The Return of the King’''</ref>
* Tolkien selbst bezeichnet das Auenland als eine „halbaristokratische Halbrepublik“. (J. R. R. Tolkien: ''[[Briefe]]''. Brief Nr. 183: ''Anmerkungen zu [[W. H. Auden]]s Besprechung des ''Return of the King'''.)


==Quellen==
==Quellen==
 
<references/>
J. R. R. Tolkien: ''[[Der Herr der Ringe]]''.
*Prolog
*Erstes Buch
**Erstes Kapitel: ''Ein langerwartetes Fest''
*Anhänge
----
J. R. R. Tolkien: ''Briefe''.
*Nr. 25
*Nr. 156
*Nr. 183


[[Kategorie:Sitten und Bräuche]]
[[Kategorie:Sitten und Bräuche]]
[[Kategorie: Kultur (Hobbits)]]

Aktuelle Version vom 15. Dezember 2025, 16:29 Uhr

Das Politische System des Auenlandes basiert hauptsächlich auf den „Regeln“, die vorwiegend auf Freiwilligkeit beruhen. Das Auenland ist offiziell ein Teil des Nördlichen Königreichs, genießt aber weitgehend Selbständigkeit.

Geschichte und politischer Status

Im Jahr 1600 D. Z. zogen die Falbhäutebrüder Marcho und Blanco mit Erlaubnis des Königs von Arnor von Bree aus über den Baranduin und siedelten sich im Land westlich des Flusses an. Als Gegenleistung wurde lediglich von ihnen verlangt, dass sie die Straßen und Brücken des Königs in Ordnung hielten und seine Oberhoheit anerkannten. Dieses Arrangement kann als Gründungsmoment des Auenlandes betrachtet werden.

In der Folge genossen die Bewohner des Auenlandes weitgehende Unabhängigkeit. Lediglich ihre Regeln führten sie auf die Autorität des Königs zurück - auch dann noch, als das nördliche Königtum längst nicht mehr bestand.[1]

Nach dem Ringkrieg und der Wiederherstellung des Königtums verkündete König Elessar einen Erlass, der das Auenland zum Freien Land unter dem Schutz des Nördlichen Zepters machte und es Menschen verbot, das Auenland zu betreten.[1][2]

Gesellschaftliche Verfasstheit und Politik

Das ländlich geprägte Auenland kann im Grunde als Ständegesellschaft beschrieben werden. Es gab zwölf aristokratische und wohlhabende Hobbitfamilien (Edelhobbits): die Beutlins, Boffins, Bolgers, Brandybocks, Grubers, Hornbläsers, Lochners, Pausbackens, Sackheims, Stolzfußens, Straffgürtels und die Tuks.[3] Diese weitverzweigten Familien lebten von ihrem ererbten Vermögen bzw. von ihrem Landbesitz und regelten ihre Angelegenheiten weitgehend selbst.[1] (Eine Ausnahme stellten - als Seitenzweig der Beutlins - die Sackheim-Beutlins dar, die vom einträglichen Anbau des Pfeifenkrauts leben.)[4] Nach menschlichen Begriffen entsprachen diese Familien allerdings eher Großbürgern als Aristokraten.[1]

Die restlichen Bewohner des Auenlandes waren mehrheitlich Bauern, Dienstleute und kleine Gewerbetreibende (z. B. Handwerker, Müller oder Gastwirte). Auch in diesen Schichten war die Großfamilie die bedeutendste gesellschaftliche Einheit. Großfamilien wie die Tuks in ihren Groß-Smials in Tuckbergen und die Brandybocks im Brandygut in Bockland lebten auf ihren Ländereien weitgehend unabhängig vom restlichen Auenland.[1] Die besondere Bedeutung der Familie Beutlin rührte nicht von ihrem Reichtum oder ihrem Landbesitz, sondern von ihrer Rolle im Ringkrieg. (Allerdings war den anderen Bewohnern des Auenlandes nicht bewusst, welche große Rolle sowohl Bilbo und Frodo Beutlin, als auch Samweis Gamdschie, Peregrin Tuk und Meriadoc Brandybock gespielt haben.)[5]

Diese Ständegesellschaft beruhte eher auf gegenseitiger Anerkennung als auf politischem Zwang. Klassengegensätze waren im Ansatz vorhanden, aber die Hobbits begegneten sich mit gegenseitigem Respekt. Daraus und aufgrund des materiellen Wohlstands des Auenlandes erklärt sich wohl das weitgehende Fehlen politischer Institutionen und Ausgleichsmechanismen. Das Subsidiaritätsprinzip ist in der auenländischen Gesellschaft, wohl bedingt durch die starke Stellung der Großfamilien, hervorragend verwirklicht.[1]

Institutionen und Behörden

Der Ehrenvorrang unter den auenländischen Ämtern gebührte dem Thain. Dieser war Stellvertreter des Königs, Vogt der Auenland-Versammlung und Hauptmann der Auenland-Heerschau. Die Auenland-Versammlung und die Heerschau wurden nur in Krisenzeiten einberufen, welche im Auenland äußerst selten vorkamen, weswegen das Amt des Thains im Grunde ein Ehrentitel war. Er wurde die ersten 361 Jahre in der Familie der Altbocks vererbt und ging anschließend an die Familie Tuk über.[1][6]

De facto weitaus bedeutendster Amtsträger war der Bürgermeister von Michelbinge, der größten Ansiedlung des Auenlandes. In seinen Zuständigkeitsbereich fiel die Aufsicht über Behörden wie die Post und die Landbüttel. Die Post war die wichtigste dieser Behörden, da die Hobbits sehr kommunikationsfreudig waren.[1] Darüber hinaus beschränkte sich die Amtstätigkeit des Bürgermeisters auf die Eröffnung von Banketten u.ä. Zur Beratung standen dem Bürgermeister sogenannte Hobbit-Honoratioren zur Verfügung, bei denen es sich wohl um lokale Gutsherren oder Großgrundbesitzer gehandelt hatte. Allerdings hielten sich die politischen Besprechungen wohl in Grenzen, so dass vorrangig über die Speisenabfolge bei Auenland-Banketten gesprochen wurde.[7]

Die Landbüttel waren für die innere Sicherheit des Auenlandes zuständig. Da die auf den König zurückgeführten Regeln fast uneingeschränkte Anerkennung genossen (und dem Einzelnen anscheinend fast uneingeschränkte Freiheit ließen), hatten die Landbüttel nicht sonderlich viel zu tun. Eine Sondereinheit der Landbüttel waren die Grenzer, welche die Grenzen des Auenlandes bewachen sollten.[1]

Eher der gesellschaftlichen Tradition als der politischen Nomenklatur entstammte die Bedeutung von Ämtern wie dem Thain und dem Herrn von Bockland, die als Oberhäupter der Familien Tuk und Brandybock über weitverzweigte Familienimperien zu regieren hatten. Nach dem Ringkrieg, im Vierten Zeitalter, kam die neu begründete „Edelhobbitfamilie“ der Schönkinds hinzu. Deren Oberhaupt war vom Thain zum Verweser der Westmark ernannt worden, der somit wohl eine ähnliche Rolle eingenommen hatte wie der Thain und der Herr von Bockland.[2]

Die Ernennung von Thain Peregrin, dem Herrn von Bochland Meriadoc und dem Bürgermeister Samweis von Michelbinge zu Ratsherren des Nördlichen Königreichs durch König Elessar bedeutet wohl nicht die Errichtung eines ständigen regierungsähnlichen Gremiums.[2]

Der weitgehend zeremonielle Charakter sämtlicher Ämter war Ausdruck nahezu vollständiger Abwesenheit von staatlicher Herrschaft in der auenländischen Gesellschaft und war ihr besonderes Charakteristikum.

Landesverteidigung

Die Streitmacht des Auenlandes waren die Hobbit-Wehren. Da diese jedoch kein stehendes Heer waren, wurde die Verteidigung des Auenlandes im Dritten Zeitalter faktisch von den Waldläufern des Nordens übernommen.[1]

Sonstiges

  • Der ausgeprägte Sinn der Hobbits für Höflichkeit, Gastfreundschaft und familiären Zusammenhalt nahm in der auenländischen Gesellschaft häufig die Funktion von Gesetzen und verbindlichen Regeln ein. Die königlichen Gesetze genossen zwar hohes Ansehen, jedoch kamen Straf- und Zivilrecht im Grunde nie zum praktischen Vollzug, was das völlige Fehlen eines Justizsystems erklärt.[1]
  • Die drei Hobbitstämme der Falbhäute, Starren und Harfüße spiegelten sich in den lokalen Eigenheiten der Auenlandregionen wider, spielten im politischen System jedoch keine direkte Rolle.[1]
  • Die fremdenfeindliche und provinzielle Seite der Auenländischen Gesellschaft kam im Verhalten gegenüber Fremden zum Vorschein: Während Zwerge, die als Handelsreisende häufig das Auenland über die Oststraße durchquerten, gerade noch geduldet wurden, galten Menschen und Zauberer als mehr oder minder unerwünscht.[8]

Hintergrund

  • Das gesellschaftliche und politische Leben des Auenlandes erinnert an eine Idealisierung des ländlichen Englands des späten viktorianischen Zeitalters, in dem J. R. R. Tolkien aufwuchs. Tolkien meinte, dass das Auenland mehr oder weniger wie ein ländliches Dorf der Grafschaft Warwickshire zur Zeit des diamantenen Thronjubiläums von Queen Victoria (1897) sei.[9]
  • Die starke Betonung der Familie und des Subsidiaritätsprinzips erinnert zudem an die katholische Soziallehre, von welcher der gläubige Katholik Tolkien wahrscheinlich beeinflusst war.[10]
  • Tolkien selbst bezeichnete das Auenland als „halb Republik, halb Aristokratie“.[11]

Quellen

  1. 1,00 1,01 1,02 1,03 1,04 1,05 1,06 1,07 1,08 1,09 1,10 1,11 J. R. R. Tolkien: Der Herr der Ringe. Prolog: Über Hobbits
  2. 2,0 2,1 2,2 J. R. R. Tolkien: Der Herr der Ringe. Anhang B, Die Aufzählung der Jahre: Spätere Ereignisse, die Angehörige der Gemeinschaft des Ringes betreffen
  3. J. R. R. Tolkien, Humphrey Carpenter (ed.): The Letters of J.R.R. Tolkien. Letter 25: An den Redakteur des Observers
  4. J. R. R. Tolkien: Der Herr der Ringe. Buch VI, Achtes Kapitel: Die Befreiung des Auenlandes
  5. J. R. R. Tolkien: Der Herr der Ringe. Buch VI, Neuntes Kapitel: Die Grauen Anfurten
  6. J. R. R. Tolkien: Der Herr der Ringe. Anhang B, Die Aufzählung der Jahre: Das Dritte Zeitalter
  7. J. R. R. Tolkien, Humphrey Carpenter (ed.): The Letters of J.R.R. Tolkien. Letter 156: An Robert Murray, S.J. (draft)
  8. J. R. R. Tolkien: Der Herr der Ringe. Buch I, Erstes Kapitel: Ein lang erwartetes Fest
  9. Wayne G. Hammond, Christina Scull: The Lord of the Rings: A Reader’s Companion. Prologue, S. 23
  10. J. R. R. Tolkien, Humphrey Carpenter (ed.): The Letters of J.R.R. Tolkien. Letter 213: Auszug aus einem Brief an Deborah Webster
  11. J. R. R. Tolkien, Humphrey Carpenter (ed.): The Letters of J.R.R. Tolkien. Letter 183: Anmerkungen zu W. H. Audens Besprechung von ‘The Return of the King’