Bürgermeister von Michelbinge
Der Bürgermeister von Michelbinge ist im Legendarium ein Amt im Auenland.
Beschreibung
Das Amt des Bürgermeisters von Michelbinge war das einzige gewählte Amt im Auenland. Der Bürgermeister war der einzige wirkliche Beamte und sein Amt erstreckte sich über das ganze Auenland. Er wurde für sieben Jahre an den Lithetagen, genauer am Mittjahrstag, auf dem Freimarkt auf den Weißen Höhen gewählt. Sein Amtssitz war Michelbinge. Die einzige Pflicht des Bürgermeisters war rein repräsentativ und bestand darin, als Gastgeber bei Festmahlen, die an den Feiertagen im Auenland veranstaltet wurden, aufzutreten. Zudem war der Bürgermeister Postmeister und erster Landbüttel, also praktisch Polizeichef. Folglich unterstanden ihm die Postzustellung und die Wache.[1]
Bekannte Bürgermeister
- Willi Weißfuß, mindestens zwei Amtszeiten (? - 1427 A. Z.)[2][3]
- Frodo Beutlin, kommissarisch (4. November 1419 - 1. Mai 1420 A. Z.)[4]
- Sam Gamdschie, sieben Amtszeiten (1427 - 1476 A. Z.)[5]
- Tom Hüttinger, kommissarisch (1442 - 1443 A. Z.)[5]
Geschichte
Im Jahre 1434 A. Z. (13 V. Z.) ernannte König Elessar den Bürgermeister zu einem Ratsherren des Nördliches Königreichs.[5]
Weitere bedeutende Ämter des Auenlandes
Sonstiges
Condir i Drann ist der Sindarinname für Bürgermeister des Auenlandes.[7]
Quellen
- ↑ 1,0 1,1 J. R. R. Tolkien: Der Herr der Ringe. Prolog: Von der Ordnung im Auenland
- ↑ J. R. R. Tolkien: Der Herr der Ringe. Buch I, Zehntes Kapitel: Streicher
- ↑ J. R. R. Tolkien: Der Herr der Ringe. Anhang B, Die Aufzählung der Jahre: Die wichtigsten Tage seit dem Fall von Barad-Dûr bis zum Ende des Dritten Zeitalters
- ↑ J. R. R. Tolkien: Der Herr der Ringe. Buch VI, Neuntes Kapitel: Die Grauen Anfurten
- ↑ 5,0 5,1 5,2 J. R. R. Tolkien: Der Herr der Ringe. Anhang B, Die Aufzählung der Jahre: Spätere Ereignisse, die Angehörige der Gemeinschaft des Ringes betreffen
- ↑ J. R. R. Tolkien: Der Herr der Ringe. Buch I, Fünftes Kapitel: Eine aufgedeckte Verschwörung
- ↑ Wolfgang Krege: Elbisches Wörterbuch. Teil I: Elbisch-Deutsch
