Thain: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 8. April 2007, 02:02 Uhr

Der Thain ist ein rein nomineller Herrscher im Auenland, ohne faktische Befugnisse im Alltag. Er war der Vertreter des Königs (von Arnor und später Arthedain) bis zu dessen Rückkehr und zudem Vorsitzender des Auenländischen Rates, dem einzigen regierungsähnlichen Gremium im Auenland. Das Amt des Thain wurde 1979 D.Z. geschaffen, und zum ersten Thain wurde ein Bucca aus dem Bruch gewählt, der ein Vorfahre der Altbocks war. Später wurde der Titel samt Amt erblich und blieb zunächst in Besitz der Altbocks, von denen elf weitere das Amt innehatten. Als diese jedoch 2340 D.Z. ins Bockland abwanderten, wurde der Titel und das Amt den Tuks übertragen. Im Jahre 14 V.Z. schließlich wurde der Thain zu einem Ratsherren von Arnor.

Aufgaben

Verbunden mit dem Amt des Thains ist das Amt des Vogtes der Volksversammlung des Auenlandes und des Hauptmanns der Auenland-Heerschau und der Hobbit-Wehren, die allerdings (außer in den seltenen Notzeiten) kaum eine Rolle spielen.

Liste der Thains

  1. Bucca vom Bruch
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  13. Isumbras Tuk I.
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  22. Isegrim Tuk II.
  23. Isumbras Tuk III.
  24. Ferumbras Tuk II.
  25. Fortinbras Tuk I.
  26. Gerontius Tuk (Der Alte Tuk)
  27. Isegrim Tuk III.
  28. Isumbras Tuk IV.
  29. Fortinbras Tuk II.
  30. Ferumbras Tuk III.
  31. Paladin Tuk II.
  32. Peregrin Tuk I.
  33. Faramir Tuk I.

Quellen