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Halbelben: Unterschied zwischen den Versionen
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Halbelben spielen in Tolkiens Legendarium ein zentrale Rolle. Einige Halbelben haben dabei die Entscheidung, ob sie ein [[Fea_und_Hroa|menschliches oder elbisches Schicksal]] annehmen. | |||
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Nicht jede Figur mit menschlichem und elbischem Blut hat die Entscheidungsmöglichkeit für das eigene Schicksal. Siehe [[#Weitere Figuren mit elbischem Einschlag|Weitere Figuren mit elbischem Einschlag]]. Die alleinige Autorität über das Schicksal der [[Eruhíni|Kinder Erus]], also [[Elben]] und [[Menschen]], hat nur [[Eru]], der Gott in Tolkiens Legendarium. Eine Änderung kann nur durch ihn geschehen. <ref name = "Brief_153"></ref> | |||
===Regeln für das Entscheidungsrecht=== | |||
Tolkien hat nie eine direkte Liste mit Regeln erstellt. Die folgenden Regeln finden sich verstreut in Tolkiens Werken und sind zu verschiedenen Zeitpunkten entstanden. | |||
:'''1. Jeder mit sterblichen Blut, egal wie groß der Anteil ist, ist sterblich.''' | |||
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|Text =[...] Now all those who have blood of mortal Men, in whatever part, great or small, are mortal, unless other doom be granted to them; but in this matter the power of doom is given to me. [...] | |||
|Autor = [[Manwe|Manwes]] Spruch zu Earendil in Valinor. <ref name = "HoME V">[[J.R.R. Tolkien]], [[Christopher Tolkien]] (ed.): ''[[The_Lost_Road_and_Other_Writings|The History of Middle-Earth V: The Lost Road an Other Writings]]:''Part Two: Valinor and Middle-earth before the Lord of the Rings: VI Quenta Silmarillion: Conclusion §9</ref><ref group = "Anm">Dieser Teil ist nicht im veröffentlichten Silmarillion gelandet. Von [[Christopher Tolkien]] wurde kein Grund für das Streichen der Passage angegeben. Die Regel scheint aber im Legendarium Bestand zu haben. </ref> | |||
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::Die Ausnahme hier bilden Eärendil, Elwing und ihre Söhne.<ref name = "Silm_Kap_24"></ref><ref group = "Anm">Hier kann spekuliert werden, ob mit "Söhne (=Sons)" allgemein Nachkommen gemeint sind.</ref></br>Für diese gelten Folgende Regeln: | |||
:'''2. Durch einen erneuten elbischen Einschlag kann diese Entscheidungsmacht erneuert werden.'''<ref name = "Brief_153"></ref><ref group = "Anm" name = "Anmerkung_Version">Dieser Inhalt stammt vermutlich daher, dass Arwen, Elladan und Elrohir erst mit dem [[Herr der Ringe|Herrn der Ringe]] ins Legendarium eingefügt wurden im Gegensatz zu Eärendil, Elwing und Elrond, bei welchen das Konzept der Halbelben eingeführt wurde.</ref><ref name = "HoME IV">[[J.R.R. Tolkien]], [[Christopher Tolkien]] (ed.): ''[[The_Shaping_of_Middle-earth|The History of Middle-Earth IV: The Shaping of Middle-earth]]: ''II: The earliest "Silmarillion", Commentary 17</ref> | |||
:'''3. Diese Entscheidung maximal in die zweite Generation reicht.''' | |||
:: Die zweite Generation ist hier Arwen, Elladan und Elrohir, bzw. [[Vardamir]] und seine Geschwister auf der Seite von Elros. <ref name = Nature_1>[[J.R.R. Tolkien]], [[Carl_F._Hostetter|Carl F. Hostetter]] (ed.):''[[Natur_und_Wesen_von_Mittelerde]]'', Erster Teil: Zeit und Altern: Kapitel 11: Das Altern der Elben</ref></br>In einem Entwurf wollte Tolkien das sogar auf die dritte Generation (also Eldarion) erweitern. <ref name = Nature_2>[[J.R.R. Tolkien]], [[Carl_F._Hostetter|Carl F. Hostetter]] (ed.):''[[Natur_und_Wesen_von_Mittelerde]]'', Erster Teil: Zeit und Altern: Kapitel 11: Das Altern der Elben Anmerkung 12</ref><ref group = "Anm">Ob sich diese Regel tatsächlich auf die Entscheidung der Halbelben oder nur auf die Langlebigkeit bezieht, geht aus dem Text nicht direkt hervor. [[Carl_F._Hostetter|Carl F. Hostetter]] interpretiert es in Anmerkung 12 als Andeutung darauf, dass Vardamir ein Halbelb sein könnte. Aufgrund von Regel 1 und 2 und mit dem Hintergrund, dass Tolkien dies nie weiter erläutert hat, ist es eher unwahrscheinlich, dass Vardamir und seine Geschwister diese Möglichkeit hatten.</ref> | |||
====Verworfene Regel==== | |||
:'''Wer einen Sterblichen heiratet, wird sterblich.'''<ref name = "HoME XII">[[J.R.R. Tolkien]], [[Christopher Tolkien]] (ed.): ''[[The_Peoples_of_Middle-earth|The History of Middle-Earth XII: The Peoples of Middle-Earth]]: ''Part One: The Prologue and Appendices to the Lord of the Rings: IX: The Making of Appendix A (i) The Realms in Exile S.257</ref><ref name = "Anmerkung_Version" group = "Anm"></ref><ref name = "HoME IV"></ref> | |||
:: Dieser Satz wurde ersetzt durch den Zusammenhang mit Elronds Abfahrt, der im folgenden Kapitel erklärt wird. | |||
===Zeitpunkt der Entscheidung=== | |||
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==Weitere Figuren mit elbischem Einschlag== | |||
==Sonderfälle== | |||
=== Lúthien und Tuor === | |||
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==Anmerkungen== | |||
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==Quellen== | ==Quellen== | ||
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Version vom 9. September 2025, 16:33 Uhr

Halbelben oder Peredhil (Sindarin) sind die Nachfahren von Elben und Menschen.
Beschreibung
Halbelben spielen in Tolkiens Legendarium ein zentrale Rolle. Einige Halbelben haben dabei die Entscheidung, ob sie ein menschliches oder elbisches Schicksal annehmen.
Halbelben mit Entscheidung
Insgesamt sind nur sieben Figuren mit einer Entscheidung über ihr Schicksal bekannt:
| → elbisches Schicksal, traf die Wahl für sich und ihren Mann in Aman. [1] | |
| → elbisches Schicksal, er ließ Elwing die Wahl treffen. [1] | |
| → menschliches Schicksal, er wurde der Erste König von Númenor. [2] | |
| → elbisches Schicksal, er wurde später Herr von Bruchtal.[2][3] | |
| → menschlisches Schicksal, aus ihrer Liebe zu Aragorn. [4] | |
| → unbekannt, hinausgezögert [4] | |
| → unbekannt, hinausgezögert [4] |
Entscheidung
Nicht jede Figur mit menschlichem und elbischem Blut hat die Entscheidungsmöglichkeit für das eigene Schicksal. Siehe Weitere Figuren mit elbischem Einschlag. Die alleinige Autorität über das Schicksal der Kinder Erus, also Elben und Menschen, hat nur Eru, der Gott in Tolkiens Legendarium. Eine Änderung kann nur durch ihn geschehen. [4]
Regeln für das Entscheidungsrecht
Tolkien hat nie eine direkte Liste mit Regeln erstellt. Die folgenden Regeln finden sich verstreut in Tolkiens Werken und sind zu verschiedenen Zeitpunkten entstanden.
- 1. Jeder mit sterblichen Blut, egal wie groß der Anteil ist, ist sterblich.
| „ | [...] Now all those who have blood of mortal Men, in whatever part, great or small, are mortal, unless other doom be granted to them; but in this matter the power of doom is given to me. [...] | “ |
- 2. Durch einen erneuten elbischen Einschlag kann diese Entscheidungsmacht erneuert werden.[4][Anm 3][6]
- 3. Diese Entscheidung maximal in die zweite Generation reicht.
Verworfene Regel
- Wer einen Sterblichen heiratet, wird sterblich.[9][Anm 3][6]
- Dieser Satz wurde ersetzt durch den Zusammenhang mit Elronds Abfahrt, der im folgenden Kapitel erklärt wird.
Zeitpunkt der Entscheidung
Für Eärendil, Elwing, Elros und Elrond ist der Zeitpunkt deutlich innerhalb eines menschlichen Lebens. [1] Arwen, Elladan und Elrohir sind im Gegensatz dazu weit über 2000 Jahre alt. [10] Tolkien gibt hier keine exakte Begründung, warum die Kinder von Elrond die elbische Langlebigkeit als Standard haben, der Grund könnte hier der elbische Einschlag der Mutter sein.[4][Anm 3][6]
Für Arwen, Elladan und Elrohir gilt, dass sie entweder in Mittelerde verweilen und sterblich werden oder mit Elrond aus den Kreisen der Welt zu scheiden und des elbische Schicksal zu behalten.[2]
Bei ihrer Hochzeit mit Aragorn hat sich Arwens Alterungsprozess auf den von Aragorn eingestellt und sie wurde sterblich.[11] In einer älteren Version geschah das mit der Geburt von Eldarion,[7] was für männliche Halbelben ein schwieriges Konzept darstellt.
Weitere Figuren mit elbischem Einschlag
Sonderfälle
Lúthien und Tuor
Dior
Anmerkungen
- ↑ Dieser Teil ist nicht im veröffentlichten Silmarillion gelandet. Von Christopher Tolkien wurde kein Grund für das Streichen der Passage angegeben. Die Regel scheint aber im Legendarium Bestand zu haben.
- ↑ Hier kann spekuliert werden, ob mit "Söhne (=Sons)" allgemein Nachkommen gemeint sind.
- ↑ 3,0 3,1 3,2 Dieser Inhalt stammt vermutlich daher, dass Arwen, Elladan und Elrohir erst mit dem Herrn der Ringe ins Legendarium eingefügt wurden im Gegensatz zu Eärendil, Elwing und Elrond, bei welchen das Konzept der Halbelben eingeführt wurde.
- ↑ Ob sich diese Regel tatsächlich auf die Entscheidung der Halbelben oder nur auf die Langlebigkeit bezieht, geht aus dem Text nicht direkt hervor. Carl F. Hostetter interpretiert es in Anmerkung 12 als Andeutung darauf, dass Vardamir ein Halbelb sein könnte. Aufgrund von Regel 1 und 2 und mit dem Hintergrund, dass Tolkien dies nie weiter erläutert hat, ist es eher unwahrscheinlich, dass Vardamir und seine Geschwister diese Möglichkeit hatten.
Quellen
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 ,J. R. R. Tolkien, Christopher Tolkien (ed.), Das Silmarillion Von Earendils Fahrt und dem Krieg des Zorns
- ↑ 2,0 2,1 2,2 J. R. R. Tolkien: Herr der Ringe: Anhänge und Register, Anhang A: Annalen der Könige und Herrscher: 1. Die Númenórischen Könige: 1.Númenor
- ↑ Herr der Ringe: Anhänge und Register, Anhang B: Zeittafel: Die Jahre der Westlande Das Zweite Zeitalter
- ↑ 4,0 4,1 4,2 4,3 4,4 4,5 Humphrey Carpenter: J.R.R. Tolkien Briefe: Brief 153
- ↑ J.R.R. Tolkien, Christopher Tolkien (ed.): The History of Middle-Earth V: The Lost Road an Other Writings:Part Two: Valinor and Middle-earth before the Lord of the Rings: VI Quenta Silmarillion: Conclusion §9
- ↑ 6,0 6,1 6,2 J.R.R. Tolkien, Christopher Tolkien (ed.): The History of Middle-Earth IV: The Shaping of Middle-earth: II: The earliest "Silmarillion", Commentary 17
- ↑ 7,0 7,1 J.R.R. Tolkien, Carl F. Hostetter (ed.):Natur_und_Wesen_von_Mittelerde, Erster Teil: Zeit und Altern: Kapitel 11: Das Altern der Elben
- ↑ J.R.R. Tolkien, Carl F. Hostetter (ed.):Natur_und_Wesen_von_Mittelerde, Erster Teil: Zeit und Altern: Kapitel 11: Das Altern der Elben Anmerkung 12
- ↑ J.R.R. Tolkien, Christopher Tolkien (ed.): The History of Middle-Earth XII: The Peoples of Middle-Earth: Part One: The Prologue and Appendices to the Lord of the Rings: IX: The Making of Appendix A (i) The Realms in Exile S.257
- ↑ Herr der Ringe: Anhänge und Register, Anhang B: Zeittafel: Die Jahre der Westlande Das Dritte Zeitalter
- ↑ J.R.R. Tolkien, Carl F. Hostetter (ed.):Natur_und_Wesen_von_Mittelerde, Erster Teil: Zeit und Altern: Kapitel 18: Elbische und númenorische Lebensalter
