Wiedergeburt
Ainur und Elben sind ihrer Natur nach unsterblich. Durch die Beschädigung Ardas können Elben jedoch sterben, wodurch ihre Geister (Fear) die Körper (Hroar) verlassen und in die Hallen von Mandos gerufen werden. Sie können daraufhin reinkarnieren, indem die vorherige Hroa wiederhergestellt wird oder sie wiedergeboren werden, indem der Fea eine neue Hroa gegeben wird. Dies wird allerdings nur Elben gewährt, die unschuldig geötet wurden.[1]
Die Macht dazu hat nur Eru, der die Autorität hierfür den Valar übertragen hat.[1]
Sonstiges
Zwerge werden nicht wiedergeboren, dennoch glauben sie an die Wiederkehr Durins.[1]
Ainur, die an einen Körper gebunden sind (wie Melkor, Sauron oder die Istari), verlassen diesen, wenn der Körper getötet wird. Sie selbst können nicht getötet, aber in die Äußere Leere verbannt werden.
Quellen
- ↑ 1,0 1,1 1,2 J. R. R. Tolkien, Carl F. Hostetter: Natur und Wesen von Mittelerde. Zweiter Teil: Körper, Verstand und Geist. Kapitel 15: Reinkarnation der Elben.
