Naith von Lórien

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Der Naith von Lórien ist das Kernreich Lothlóriens.

Geographie

Der Naith von Lórien ist das hauptsächlich mit Mallorn bewaldete Gebiet, in dem die Galadhrim das Zentrum ihres elbisches Königreichs Lothlórien bewachen. Seine engen Grenzen sind im Westen und Süden der Silberlauf (Celebrant) und im Osten der Anduin. Im Norden ist der Naith nicht scharf begrenzt, liegt aber vermutlich knapp innerhalb des Waldes von Lórien. Der bewohnte Teil des Naiths, der im Osten die Landzunge zwischen Anduin und Celebrant bildet, wird auch Egladil genannt.

Beschreibung

Die Grenzen Lothlóriens waren einst weit jenseits des Naiths: Im Süden, zu einer Zeit, als die Ebene von Celebrant noch bewaldet war, grenzte Lothlórien an den Fangorn. Im Westen galt das Nebelgebirge als Grenze. Am Ende des dritten Zeitalters ist das Einflussgebiet der Galadhrim geschrumpft, reicht aber immer noch über das Kerngebiet des Naiths hinaus.

Für den Naith von Lórien, auch "Gehren" genannt, gibt es besondere Schutzvorkehrungen. So werden seine Grenzen von ständigen Wachen besonders gesichert. Zudem gelten für das Eindringen in den Naith strenge Gesetze: So ist für feindliche Späher oder Kämpfer der Tod vorgesehen. Wer als Gast geduldet ist, muss meist mit verbundenen Augen bis zur Hauptstadt Caras Galadhon und vor die Herren Lothlóriens, Celeborn und Galadriel gebracht werden.

Die strengen Gesetze des Naiths verdeutlichen zum einen, wie gefährlich die Zeiten für das elbische Reich in Schlagweite Morias und Dol Guldurs am Ende des dritten Zeitalters waren, zum anderen auch die selbstgewählte Abgeschiedenheit der Galadhrim.

Hintergrund

Nachdem die Gefährten bei ihrer Wanderung durch Lothlórien den Silberlauf mittels einer Seilbrücke überquert hatten, klärte sie Haldir über die besonderen Vorschriften für Gäste des Naiths auf. Besonders der Zwerg Gimli, für den die Wanderung mit verbundenen Augen vorgeschrieben war, zeigte sich darüber erbost und erst zufrieden, als das Gesetz auf die gesammte Gemeinschaft des Ringes angewandt wurde.

Sonstiges

Quellen