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Der Thain war ein rein nomineller Herrscher im Auenland. Er war der oberste Kriegshauptmann und der Vertreter des Königs bis zu dessen Rückkehr, zudem war er Vorsitzender des Auenländischen Rates. Das Amt des Thain wurde 1979 [[Das Dritte Zeitalter|D.Z.]] geschaffen. Es war ein vererbbares Amt und zunächst in Besitz der [[Altbocks]]. Als diese jedoch ins [[Bockland]] zogen, wurde der Titel an die [[Tuks]] weitergegeben. Im Jahre 14 [[Das Vierte Zeitalter|V.Z.]] wurde der Thain zu einem Ratsherren des Nördliches Königreichs.
Der Thain war ein rein nomineller Herrscher im Auenland. Er war der oberste Kriegshauptmann und der Vertreter des Königs bis zu dessen Rückkehr, zudem war er Vorsitzender des Auenländischen Rates. Das Amt des Thain wurde [[Das Dritte Zeitalter|1979 D.Z.]] geschaffen. Es war ein vererbbares Amt und zunächst in Besitz der [[Altbocks]]. Als diese jedoch ins [[Bockland]] zogen, wurde der Titel an die [[Tuks]] weitergegeben. Im Jahre [[Das Vierte Zeitalter|14 V.Z.]] wurde der Thain zu einem Ratsherren des Nördliches Königreichs.




== Quellen ==
== Quellen ==


* Wolfgang Krege: Handbuch der Weisen von Mittelerde
* [[Handbuch der Weisen von Mittelerde|Wolfgang Krege: Handbuch der Weisen von Mittelerde]]
* Robert Foster: Das große Mittelerde-Lexikon
* [[Das große Mittelerde Lexikon|Robert Foster: Das große Mittelerde-Lexikon]]
* Friedhelm Schneidewind: Das große Tolkien-Lexikon
* [[Das große Tolkien-Lexikon|Friedhelm Schneidewind: Das große Tolkien-Lexikon]]
* J. R. R. Tolkien: Der Herr der Ringe
* [[Herr der Ringe|J. R. R. Tolkien: Der Herr der Ringe]]
* J. R. R. Tolkien: Der Herr der Ringe: Anhänger und Register
* [[Der Herr der Ringe Roman|J. R. R. Tolkien: Der Herr der Ringe: Anhänger und Register]]

Version vom 26. August 2004, 10:59 Uhr

Der Thain war ein rein nomineller Herrscher im Auenland. Er war der oberste Kriegshauptmann und der Vertreter des Königs bis zu dessen Rückkehr, zudem war er Vorsitzender des Auenländischen Rates. Das Amt des Thain wurde 1979 D.Z. geschaffen. Es war ein vererbbares Amt und zunächst in Besitz der Altbocks. Als diese jedoch ins Bockland zogen, wurde der Titel an die Tuks weitergegeben. Im Jahre 14 V.Z. wurde der Thain zu einem Ratsherren des Nördliches Königreichs.


Quellen