Diskussion:Regeln: Unterschied zwischen den Versionen

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Zu dem Aspekt der faktischen Abwesenheit eines Justizsystems und der Verwurzelung der Regeln: Es ist ja keineswegs so, dass die Regeln intuitiv gehandhabt wurden. Im Gegenteil scheint die formale Korrektheit der Anwendung der Regeln in gewisser Weise normative Wirkung hervorzurufen, wo anderweitig eigentlich keine normative Kraft (der König) mehr vorhanden ist. Ich denke da zB an das System von Einladung und Zusagen zu Bilbos Feier. Insbesondere aber Bilbos Testament mit 7 Zeugenunterschriften in roter Tinte scheint aufgrund der formalen Korrektheit von Otho zähneknirschend anerkannt zu werden. Auf die Idee, das Testament irgendwo anzufechten, kommt Otho gar nicht. Ebenso scheint der Kaufvertrag über Beutelsend zwischen Lobelia und Frodo mit dem peinlich genauen Zeitpunkt des Inkrafttretens am 23.September 1418 um Null Uhr schriftlich und detailreich ausformuliert worden zu sein. Vielleicht könnte man diesen Aspekt der "normativen Kraft der formalen Korrektheit" noch hier [gemeint ist der Artikel Politisches System des Auenlandes] oder im Artikel zu den Regeln einbauen. Kraechz 14:25, 11. Apr. 2007 (CEST)
Zu dem Aspekt der faktischen Abwesenheit eines Justizsystems und der Verwurzelung der Regeln: Es ist ja keineswegs so, dass die Regeln intuitiv gehandhabt wurden. Im Gegenteil scheint die formale Korrektheit der Anwendung der Regeln in gewisser Weise normative Wirkung hervorzurufen, wo anderweitig eigentlich keine normative Kraft (der König) mehr vorhanden ist. Ich denke da zB an das System von Einladung und Zusagen zu Bilbos Feier. Insbesondere aber Bilbos Testament mit 7 Zeugenunterschriften in roter Tinte scheint aufgrund der formalen Korrektheit von Otho zähneknirschend anerkannt zu werden. Auf die Idee, das Testament irgendwo anzufechten, kommt Otho gar nicht. Ebenso scheint der Kaufvertrag über Beutelsend zwischen Lobelia und Frodo mit dem peinlich genauen Zeitpunkt des Inkrafttretens am 23.September 1418 um Null Uhr schriftlich und detailreich ausformuliert worden zu sein. Vielleicht könnte man diesen Aspekt der "normativen Kraft der formalen Korrektheit" noch hier [gemeint ist der Artikel Politisches System des Auenlandes] oder im Artikel zu den Regeln einbauen. Kraechz 14:25, 11. Apr. 2007 (CEST)
:*g* Du warst schneller.
:Du warst schneller *g*.


:Einverstanden, aber mach du das besser. Ich würde allerdings im Artikel stehen lassen, dass es kein normatives ''Straf''recht gibt. Es gibt keine Gerichte, die ein Urteil fällen könnten etc. Mir fällt auch kein Beispiel ein, dass irgendwo eine Strafe erwähnt würde, die für irgendein Vergehen verbindlich verhängt würde. Wenn jemandem so etwas auffällt, kann man's ja ändern.  
:Einverstanden, aber mach du das besser. Ich würde allerdings im Artikel stehen lassen, dass es kein normatives ''Straf''recht gibt. Es gibt keine Gerichte, die ein Urteil fällen könnten etc. Mir fällt auch kein Beispiel ein, dass irgendwo eine Strafe erwähnt würde, die für irgendein Vergehen verbindlich verhängt würde. Wenn jemandem so etwas auffällt, kann man's ja ändern.  


:Bezüglich der Verwendung juristischer Fachtermini: Du hast recht, das sollte natürlich vermieden werden. --[[Benutzer:Ophorus Gisseniensis|Ophorus Gisseniensis]] 17:10, 11. Apr. 2007 (CEST)
:Bezüglich der Verwendung juristischer Fachtermini: Du hast recht, das sollte natürlich vermieden werden. --[[Benutzer:Ophorus Gisseniensis|Ophorus Gisseniensis]] 17:10, 11. Apr. 2007 (CEST)

Version vom 11. April 2007, 17:11 Uhr

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Zu dem Aspekt der faktischen Abwesenheit eines Justizsystems und der Verwurzelung der Regeln: Es ist ja keineswegs so, dass die Regeln intuitiv gehandhabt wurden. Im Gegenteil scheint die formale Korrektheit der Anwendung der Regeln in gewisser Weise normative Wirkung hervorzurufen, wo anderweitig eigentlich keine normative Kraft (der König) mehr vorhanden ist. Ich denke da zB an das System von Einladung und Zusagen zu Bilbos Feier. Insbesondere aber Bilbos Testament mit 7 Zeugenunterschriften in roter Tinte scheint aufgrund der formalen Korrektheit von Otho zähneknirschend anerkannt zu werden. Auf die Idee, das Testament irgendwo anzufechten, kommt Otho gar nicht. Ebenso scheint der Kaufvertrag über Beutelsend zwischen Lobelia und Frodo mit dem peinlich genauen Zeitpunkt des Inkrafttretens am 23.September 1418 um Null Uhr schriftlich und detailreich ausformuliert worden zu sein. Vielleicht könnte man diesen Aspekt der "normativen Kraft der formalen Korrektheit" noch hier [gemeint ist der Artikel Politisches System des Auenlandes] oder im Artikel zu den Regeln einbauen. Kraechz 14:25, 11. Apr. 2007 (CEST)

Du warst schneller *g*.
Einverstanden, aber mach du das besser. Ich würde allerdings im Artikel stehen lassen, dass es kein normatives Strafrecht gibt. Es gibt keine Gerichte, die ein Urteil fällen könnten etc. Mir fällt auch kein Beispiel ein, dass irgendwo eine Strafe erwähnt würde, die für irgendein Vergehen verbindlich verhängt würde. Wenn jemandem so etwas auffällt, kann man's ja ändern.
Bezüglich der Verwendung juristischer Fachtermini: Du hast recht, das sollte natürlich vermieden werden. --Ophorus Gisseniensis 17:10, 11. Apr. 2007 (CEST)