Bürgermeister von Michelbinge: Unterschied zwischen den Versionen

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== Quellen ==
== Quellen ==


* [[Handbuch der Weisen von Mittelerde|Wolfgang Krege: Handbuch der Weisen von Mittelerde]]
* [[Handbuch der Weisen von Mittelerde]]
* [[Das große Mittelerde Lexikon|Robert Foster: Das große Mittelerde-Lexikon]]
* [[Das große Mittelerde-Lexikon]]
* [[Das große Tolkien-Lexikon|Friedhelm Schneidewind: Das große Tolkien-Lexikon]]
* [[Das große Tolkien-Lexikon]]
* [[Herr der Ringe|J. R. R. Tolkien: Der Herr der Ringe: Anhänger und Register]]
* [[Der Herr der Ringe]]: Anhänger und Register
* [[Der Herr der Ringe]]: Erstes Buch, Prolog ''Von der Ordnung im Auenland''
* [[Der Herr der Ringe]]: Prolog ''Von der Ordnung im Auenland''





Version vom 12. Juli 2008, 14:54 Uhr

Bürgermeister von Michelbinge war ein Amt im Auenland.

Beschreibung

Das Amt des Bürgermeisters von Michelbinge war das einzige gewählte Amt im Auenland. Der Inhaber wurde für sieben Jahre an Lithe (dem Mittsommertag der Hobbits) auf dem Freimarkt auf den weißen Höhen gewählt. Sein Amtssitz war Michelbinge. Die Hauptaufgaben des Bürgermeisters waren meist repräsentativ, wie beispielsweise Festreden halten. Zudem war der Bürgermeister auch noch Postmeister und erster Landbüttel, also praktisch Polizeichef. Folglich unterstanden ihm die Postzustellung und die Wache.

Bekannte Bürgermeister

Geschichte

Im Jahre 14 V.Z. wurde der Bürgermeister zu einem Ratsherren des Nördliches Königreichs.

Andere Bedeutende Ämter des Auenlandes

Quellen