Bürgermeister von Michelbinge: Unterschied zwischen den Versionen

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== Quellen ==
== Quellen ==
[[Wolfgang Krege: Handbuch der Weisen von Mittelerde]]
* [[Handbuch der Weisen von Mittelerde|Wolfgang Krege: Handbuch der Weisen von Mittelerde]]
[[Robert Foster: Das große Mittelerde-Lexikon]]
* [[Das große Mittelerde Lexikon|Robert Foster: Das große Mittelerde-Lexikon]]
[[Friedhelm Schneidewind: Das große Tolkien-Lexikon]]
* [[Das große Tolkien-Lexikon|Friedhelm Schneidewind: Das große Tolkien-Lexikon]]
[[J. R. R. Tolkien: Der Herr der Ringe]]
* [[Herr der Ringe|J. R. R. Tolkien: Der Herr der Ringe: Anhänger und Register]]
[[J. R. R. Tolkien: Der Herr der Ringe: Anhänger und Register]]


[[Kategorie:Hobbits]]
[[Kategorie:Hobbits]]

Version vom 29. August 2004, 12:48 Uhr

Das Amt des Bürgermeisters von Michelbinge war das einzige gewählte Amt im Auenland. Der Inhaber wurde für 7 Jahre am Mittsommertag der Hobbits gewählt, sein Amtssitz war Michelbinge. Die Hauptaufgaben des Bürgermeisters waren meist repräsentativ, wie z. B. Festreden halten, etc., zudem war der Bürgermeister auch noch Postmeister und erster Landbüttel, also praktisch Polizeichef. Im Jahre 14 V. Z. wurde der Bürgermeister zu einem Ratsherren des Nördliches Königreichs.


Quellen